0341-248 93 86
Halteverbotszone in Markranstädt Preise
Einseitig
Beidseitig
155 Euro inkl. MwSt.
Basispreis Einseitig + 30 Euro Kostenpauschale
inklusive bei unserem Angebot zum Halteverbot:
-
Halteverbotszone beantragen
-
Ausleihen, Aufstellen und Abbauen der Halteverbosschilder
einseitige Absperrung
eine Halteverbotszone in Markranstädt kostet 155 Euro inkl. MwSt.
Im Preis inbegriffen sind: Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Schilderservice.
Gültigkeit: 1 Tag. Länge der Halteverbotszone: ca. 15 m.
beidseitige Absperrung
sollte aus Sicht der zuständigen Behörde eine beidseitige Absperrung notwendig sein, werden die Schilder auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt. Dafür wird eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von 30 Euro inkl. MwSt. erhoben. Die Gründe hierfür können zum Beispiel folgende sein: sehr schmale Straße und die Durchfahrtsbreite kann durch einseitige Sperrung nicht eingehalten werden.
Parksituation in Markranstädt
Markranstädt ist eine Kleinstadt am südwestlichen Rand von Leipzig. Durch umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren ist Markranstädt zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbeort geworden. Die 1. Herrenmannschaft der SSV Markranstädt ist die Gründungsmannschaft des heute in der 1. Bundesliga spielenden Clubs RB Leipzig. Markranstädter Mannschaft wurde zur Saison 2009/10 an den Getränkekonzern Red Bull abgegeben. Mit dem Bevölkerungszuwachs ist auch die Anzahl der Autofahrer in Markranstädt gewachsen. Hiermit verschlechterte sich leider die Parksituation in der Stadt. Eine Halteverbotszone an Ihrem Umzugstag erspart Ihnen unnötigen Stress und Ärger.
Was ist eine Halteverbotszone
Halteverbotszonen sind behördlich genehmigte Parkverbote, um Raum für den LKW am Tag des Umzuges zu schaffen. Sie sind in der Regel 10-14 Tage vor dem Umzugstag zu beantragen und mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin aufzustellen. Halteverbotszonen berechtigen zum Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. Die Regeln und die Abläufe können von Stadt zur Stadt etwas variieren.
Warum nicht selber Absperren/Stühle aufstellen?
nicht nach StVO-Norm eingerichtete Halteverbotszone oder selbst aufgestellte Stühle haben keine rechtliche Wirkung oder können einfach ignoriert werden. Das bedeutet Ärger, Stress oder im schlimmsten Fall sogar Mehrkosten (z.B. auf Grund des verlängerten Abtrageweges kann das Umzugsunternehmen Zusatzaufwand berechnen)
häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
in unseren FAQs haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie da jedoch keine konkrete Antwort zu Ihrem Anliegen gefunden haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch. Unser Kundenservice beantwortet Ihre Frage schnell und unkompliziert in kürzester Zeit.