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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf die Bestellung einer oder mehrerer Halteverbotszonen bei www.umzug-halteverbotszone.de. Derjenige, der die Halteverbotszone bestellt (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), bestellt bei www.umzug-halteverbotszone.de (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), verbindlich den Dienst, eine oder mehrere zeitlich begrenzte Halteverbotszonen aufzustellen.
2. Leistung, Bestellung, Ausführung, Fristen
2.1 Der Auftraggeber willigt ein, dass Auftragnehmer auch andere Dienstleistungsunternehmen oder Dritte, für die Abwicklung dieses Dienstes, beauftragen darf. Zu diesem Zweck, darf Auftragnehmer auch die Daten des Kunden, an den oder die Dienstleister / Dritten, weitergeben.
2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in dem Online-Bestellformular abgefragten Daten, vollständig und wahrheitsgemäß, anzugeben. Mit Abschicken des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotsschilder. Umzug-halteverbotszone.de ist verpflichtet den Auftrag schriftlich per E-Mail, Fax oder Post zu bestätigen. Erst mit Eingang dieser Bestätigung beim Auftraggeber gilt der Auftrag als angenommen.
2.3 Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat Auftragnehmer keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann Auftragnehmer den Auftrag auch nicht ausführen. Der Auftraggeber wird im Falle der Ablehnung informiert. Umzug-halteverbotszone.de ist im solchen Fall berechtigt die bereits erbrachten Leistungen sowie eine Aufwandspauschale dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (ggf. bei einer Rückerstattung zu berücksichtigen).
2.4 Die Bestellung der Halteverbotszone muss ca. 14 behördliche Arbeitstage vor dem Tag der Gültigkeit des Halteverbots beim Auftragnehmer eingehen. Aufgrund der behördlichen Fristen benötigt der Auftragnehmer so viel Vorlaufzeit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zu dieser Frist werden i.d.R. noch 1-2 Tage für Postweg dazu addiert.
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2.5 Sollte der gewünschte Aufstellungsorte der Halteverbotszone ungeeignet sein (z.B. durch bereits vorhandene Beschilderung, Bauarbeiten o.ä.), so kann umzug-halteverbotszone.de einen Ausweichort wählen. Dieser darf bis zu 50m vom gewünschten Aufstellungsort entfernt sein, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung des Auftraggebers bedarf. Im anderen Fall wird der Auftraggeber benachrichtigt und ein geeigneter Aufstellugnsort vereinbart.
2.6 Stornierung eines noch nicht bearbeiteten Auftrages ist gerenell gebührenfrei. Im Falle eines bearbeiteren Auftrages beträgt die Stornierungsgebühr 45,00€ und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt bzw. bei einer Rückerstattung berücksichtigt.
3. Preise, Zahlungen, Mahnungen
3.1 Alle Dienstleistungspreise sind Bruttopreise. Im Preis sind die Kosten für die Aufstellung der Halteverbotsschilder und Genehmigung, inkl. der gesetzlichen MwSt. enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Strasse, eine zusätzliche Beschilderung durch die zuständige Behörde angeordnet wird bzw. eine Sondernutzungsgebühr durch die Stadt erhoben wird, wird Auftragnehmer diese dem Auftraggeber mitteilen und in Rechnung stellen. In diesem Fall ist die Rechnungssumme mit Zugang der Rechnung sofort fällig.
3.2 Die Bezahlung erfolgt immer per Vorkasse. Auftragsbearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang. Dem Auftraggeber stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Überweisung. In dem Fall benötigt der Auftragnehmer eine Zahlungsbestätigung (z.B. Kopie vom Überweisungsbeleg oder Kontoauszug). Die Bestätigung kann per Fax oder E-Mail geschickt werden. Falls dies nicht erfolgt, muss der Auftragnehmer auf den Zahlungseingang warten, was teilweise einige Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
- PayPal.
3.3 Die Stornierung eines noch nicht bearbeiteten und noch unbezahlten Auftrages ist generell gebührenfrei. Im Falle eines bearbeiteten Auftrages beträgt die Stornierungsgebühr 60,00€ und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt bzw. bei einer Rückerstattung berücksichtigt.
3.4 Bei Zahlungsverzug wird für die erste schriftliche Mahnung 5,00 Euro, und für jede Weitere 10,00 Euro Mahngebühr veranschlagt.
4. Haftung, Datenschutz, Sonstiges
4.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, wenn Unberechtigte, nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder, diese unberechtigterweise verändern, entfernen oder entwenden. Ebenfalls übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmächtig die Halteverbotszone verändert oder umstellt. In Fällen der Höheren Gewalt, deliktischen Handelns Anderer und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die nicht im Verantwortungsbereich von umzug-halteverbotszone.de liegen, ist der Auftragnehmer ebenso von der Haftung befreit. Umzug-halteverbot.de haftet nicht für Schäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone entstanden sind. Der Auftraggeber, stellt Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei.
4.2 Die Haftung seitens umzug-halteverbotszone.de ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. der erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt umzug-halteverbotszone.de.
4.3 Eine Reklamation muss immer spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfotos erfolgen, andersfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
4.4 Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass die beantragte behördliche Genehmigung erteilt wird, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde.
4.5. Ein Rechtsanspruch auf Freimachung der Halteverbotszone besteht nicht. Sofern Sie an der Nutzung Ihres Haltverbotes durch unzulässig parkende Fahrzeuge behindert werden, können Sie sich während der Dienstzeiten an die zuständige Behörde wenden. Die Rufnummer der Zentrale von Ordnungsbehörde ist auf dem Infoblatt vermerkt und muss angerufen werden. Es bedarf einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes. Der Auftraggeber muss den genauen Ort der Beschilderung nennen. Das zuständige Amt schickt dann seine Mitarbeiter zum Ort der genannten Halteverbostzone. Die Ihnen von dem Auftragnehmer zugeschickten Unterlagen (behördliche Genehmigung und das Aufstellungsprotokoll) zu Ihrer Halteverbotszone sind den Mitarbeitern der Behörde vorzulegen. Vor Ort werden die zuständigen Mitarbeiter der Behörde eine Halterermittlung durchführen, um die Halter der blockierenden Kraftfahrzeuge zu ermitteln. Die Genehmigung und Dokumentation zur Halteverbotszone werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Bleibt eine Halterermittlung erfolglos werden die Fahrzeuge in der Halteverbotszone abgeschleppt bzw. umgesetzt. Kosten entstehen hierbei nur für den Halter bzw. Fahrer der unberechtigt parkenden Kraftfahrzeuge.
4.6 Die Daten des Kunden, werden gespeichert, und zum Zwecke der Ausführung der vereinbarten Leistung, von Auftragnehmer verarbeitet, oder aber auch an Dritte weitergegeben, die zur Erbringung der geschuldeten Leistung, von Auftragnehmer beauftragt sind.
4.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.
Bei Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den aufgeführten AGB's einverstanden.