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FAQ (häufig gestellte Fragen und Antworten)

  • Was ist im Preis inbegriffen?
    Im Gesamtpreis ist folgendes inbegriffen: gesetzliche MwSt, Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Auf- und Abbauen der Schilder, Protokollierung und Zusendung der Unterlagen zum Kunden
  • Kann sich der Preis nach der Bestellung nochmal ändern?
    In seltenen Fällen leider schon. Sollte die Behörde z.B. eine beidseitige Absperrung vorschreiben, kann das zu Mehrkosten führen. Manche Gemeinden erheben zuzuglich zu der Genehmigungsgebühr noch eine Sondernutzungsgebühr (z.B. für Möbelliftstellung). Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Bekomme ich eine Bestellbestätigung?
    Selbstverständlich. Gleich nach der Bestellung bekommen Sie die Bestellbestätigung per E-Mail zugeschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte kontaktieren Sie uns.
  • Ich benötige 2 Halteverbotszonen. Muss ich 2 Bestellungen auslösen?
    Ja bitte. Für jede Adresse benötigen wir eine separate Bestellung. Es kann sein, dass Sie Ihren Browser nach ersten Bestellung neu starten müssen.
  • Die Stadt, wo ich die Halteverbotszone benötige steht nicht auf Ihrer Liste. Was mache ich dann?"
    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne helfen wir Ihnen weiter und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zu der gewünschten Halteverbotszone.
  • Ich möchte meine Bestellung stornieren.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte meine Bestellung ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte das Umzugsdatum ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Wie kann ich bezahlen?
    Nach dem Bestellvorgang (über unser Bestellformular) erhalten Sie eine E-mail mit den Zahlungskonditionen. Sie können zwischen Überweisung und PayPal-Zahlung wählen. Alternativ können Sie die Bestellung und die Bezahlung in unserem Hauptbüro in Leipzig persönlich erledigen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
  • Mein Umzug ist erst in ein paar Monaten. Wann soll ich die Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Je früher Sie die Bestellung auslösen desto besser. Spätestens jedoch 14 Tage vor dem gewünschten Termin.
  • Mein Umzug ist schon in weniger als 14 Tagen. Kann ich trotzdem eine Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Gerne nehmen wir Ihre Bestellung entgegen und versuchen unser bestes. Da die Bearbeitungszeit von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich ist, kann in seltenen Fällen die Genehmigung der Halteverbotszone leider nicht mehr garantiert werden.
  • Mein Umzug ist bereits morgen und ich benötige eine Halteverbotszone. Was nun?
    Leider ist es sehr kurzfristig und wir können Ihnen nicht mehr helfen. Beim nächsten Umzug aber sind wir für Sie da!
  • Wo kann man die Halteverbotszone einrichten lassen?
    das Halteverbot muss im öffentlichen Verkehrsraum liegen. Die Halteverbote können nicht in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten/Ein- und Ausfahrten o. ä. aufgestellt werden. Auch im Bereich einer Lichtsignalanlage ist es im Regelfall nicht möglich eine Halteverbotszone einzurichten.
  • Kann ich eine Halteverbotszone auf einem Privatgrundstück einrichten lassen?
    Über eine behördliche Genehmigung funktioniert dies leider nicht. Bitte holen Sie sich eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Mit solcher Erlaubnis können wir gerne die Halteverbotszone auch auf dem Privatgelände einrichten.
  • Was ist eine Negativliste?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen. Diese Fahrzeuge dürfen auch bei der vorhandenen Genehmigung nicht abgeschleppt werden. Das heißt, nur die "neu geparkten" Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Zone parkten und nicht auf der Negativliste / auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden.
  • Was bedeuten die Autokennzeichen im Aufstellungsprotokoll?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen.
  • Wozu ist Aufstellungsprotokoll notwendig?
    Auf dem Aufstellungsprotokoll sind Datum und Uhrzeit der Schilderstellung vermerkt. Dazu finden Sie da auch die Kennzeichen aller zu dem Zeitpunkt der Aufstellung in der Zone geparkten Autos.
  • Was ist im Preis inbegriffen?
    Im Gesamtpreis ist folgendes inbegriffen: gesetzliche MwSt, Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Auf- und Abbauen der Schilder, Protokollierung und Zusendung der Unterlagen zum Kunden
  • Kann sich der Preis nach der Bestellung nochmal ändern?
    In seltenen Fällen leider schon. Sollte die Behörde z.B. eine beidseitige Absperrung vorschreiben, kann das zu Mehrkosten führen. Manche Gemeinden erheben zuzuglich zu der Genehmigungsgebühr noch eine Sondernutzungsgebühr (z.B. für Möbelliftstellung). Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Bekomme ich eine Bestellbestätigung?
    Selbstverständlich. Gleich nach der Bestellung bekommen Sie die Bestellbestätigung per E-Mail zugeschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte kontaktieren Sie uns.
  • Ich benötige 2 Halteverbotszonen. Muss ich 2 Bestellungen auslösen?
    Ja bitte. Für jede Adresse benötigen wir eine separate Bestellung. Es kann sein, dass Sie Ihren Browser nach ersten Bestellung neu starten müssen.
  • Die Stadt, wo ich die Halteverbotszone benötige steht nicht auf Ihrer Liste. Was mache ich dann?"
    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne helfen wir Ihnen weiter und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zu der gewünschten Halteverbotszone.
  • Ich möchte meine Bestellung stornieren.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte meine Bestellung ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte das Umzugsdatum ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Wie kann ich bezahlen?
    Nach dem Bestellvorgang (über unser Bestellformular) erhalten Sie eine E-mail mit den Zahlungskonditionen. Sie können zwischen Überweisung und PayPal-Zahlung wählen. Alternativ können Sie die Bestellung und die Bezahlung in unserem Hauptbüro in Leipzig persönlich erledigen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
  • Mein Umzug ist erst in ein paar Monaten. Wann soll ich die Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Je früher Sie die Bestellung auslösen desto besser. Spätestens jedoch 14 Tage vor dem gewünschten Termin.
  • Mein Umzug ist schon in weniger als 14 Tagen. Kann ich trotzdem eine Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Gerne nehmen wir Ihre Bestellung entgegen und versuchen unser bestes. Da die Bearbeitungszeit von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich ist, kann in seltenen Fällen die Genehmigung der Halteverbotszone leider nicht mehr garantiert werden.
  • Mein Umzug ist bereits morgen und ich benötige eine Halteverbotszone. Was nun?
    Leider ist es sehr kurzfristig und wir können Ihnen nicht mehr helfen. Beim nächsten Umzug aber sind wir für Sie da!
  • Wo kann man die Halteverbotszone einrichten lassen?
    das Halteverbot muss im öffentlichen Verkehrsraum liegen. Die Halteverbote können nicht in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten/Ein- und Ausfahrten o. ä. aufgestellt werden. Auch im Bereich einer Lichtsignalanlage ist es im Regelfall nicht möglich eine Halteverbotszone einzurichten.
  • Kann ich eine Halteverbotszone auf einem Privatgrundstück einrichten lassen?
    Über eine behördliche Genehmigung funktioniert dies leider nicht. Bitte holen Sie sich eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Mit solcher Erlaubnis können wir gerne die Halteverbotszone auch auf dem Privatgelände einrichten.
  • Was ist eine Negativliste?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen. Diese Fahrzeuge dürfen auch bei der vorhandenen Genehmigung nicht abgeschleppt werden. Das heißt, nur die "neu geparkten" Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Zone parkten und nicht auf der Negativliste / auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden.
  • Was bedeuten die Autokennzeichen im Aufstellungsprotokoll?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen.
  • Wozu ist Aufstellungsprotokoll notwendig?
    Auf dem Aufstellungsprotokoll sind Datum und Uhrzeit der Schilderstellung vermerkt. Dazu finden Sie da auch die Kennzeichen aller zu dem Zeitpunkt der Aufstellung in der Zone geparkten Autos.
  • Was ist im Preis inbegriffen?
    Im Gesamtpreis ist folgendes inbegriffen: gesetzliche MwSt, Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Auf- und Abbauen der Schilder, Protokollierung und Zusendung der Unterlagen zum Kunden
  • Kann sich der Preis nach der Bestellung nochmal ändern?
    In seltenen Fällen leider schon. Sollte die Behörde z.B. eine beidseitige Absperrung vorschreiben, kann das zu Mehrkosten führen. Manche Gemeinden erheben zuzuglich zu der Genehmigungsgebühr noch eine Sondernutzungsgebühr (z.B. für Möbelliftstellung). Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Bekomme ich eine Bestellbestätigung?
    Selbstverständlich. Gleich nach der Bestellung bekommen Sie die Bestellbestätigung per E-Mail zugeschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte kontaktieren Sie uns.
  • Ich benötige 2 Halteverbotszonen. Muss ich 2 Bestellungen auslösen?
    Ja bitte. Für jede Adresse benötigen wir eine separate Bestellung. Es kann sein, dass Sie Ihren Browser nach ersten Bestellung neu starten müssen.
  • Die Stadt, wo ich die Halteverbotszone benötige steht nicht auf Ihrer Liste. Was mache ich dann?"
    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne helfen wir Ihnen weiter und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zu der gewünschten Halteverbotszone.
  • Ich möchte meine Bestellung stornieren.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte meine Bestellung ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte das Umzugsdatum ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Wie kann ich bezahlen?
    Nach dem Bestellvorgang (über unser Bestellformular) erhalten Sie eine E-mail mit den Zahlungskonditionen. Sie können zwischen Überweisung und PayPal-Zahlung wählen. Alternativ können Sie die Bestellung und die Bezahlung in unserem Hauptbüro in Leipzig persönlich erledigen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
  • Mein Umzug ist erst in ein paar Monaten. Wann soll ich die Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Je früher Sie die Bestellung auslösen desto besser. Spätestens jedoch 14 Tage vor dem gewünschten Termin.
  • Mein Umzug ist schon in weniger als 14 Tagen. Kann ich trotzdem eine Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Gerne nehmen wir Ihre Bestellung entgegen und versuchen unser bestes. Da die Bearbeitungszeit von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich ist, kann in seltenen Fällen die Genehmigung der Halteverbotszone leider nicht mehr garantiert werden.
  • Mein Umzug ist bereits morgen und ich benötige eine Halteverbotszone. Was nun?
    Leider ist es sehr kurzfristig und wir können Ihnen nicht mehr helfen. Beim nächsten Umzug aber sind wir für Sie da!
  • Wo kann man die Halteverbotszone einrichten lassen?
    das Halteverbot muss im öffentlichen Verkehrsraum liegen. Die Halteverbote können nicht in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten/Ein- und Ausfahrten o. ä. aufgestellt werden. Auch im Bereich einer Lichtsignalanlage ist es im Regelfall nicht möglich eine Halteverbotszone einzurichten.
  • Kann ich eine Halteverbotszone auf einem Privatgrundstück einrichten lassen?
    Über eine behördliche Genehmigung funktioniert dies leider nicht. Bitte holen Sie sich eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Mit solcher Erlaubnis können wir gerne die Halteverbotszone auch auf dem Privatgelände einrichten.
  • Was ist eine Negativliste?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen. Diese Fahrzeuge dürfen auch bei der vorhandenen Genehmigung nicht abgeschleppt werden. Das heißt, nur die "neu geparkten" Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Zone parkten und nicht auf der Negativliste / auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden.
  • Was bedeuten die Autokennzeichen im Aufstellungsprotokoll?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen.
  • Wozu ist Aufstellungsprotokoll notwendig?
    Auf dem Aufstellungsprotokoll sind Datum und Uhrzeit der Schilderstellung vermerkt. Dazu finden Sie da auch die Kennzeichen aller zu dem Zeitpunkt der Aufstellung in der Zone geparkten Autos.
  • Was ist im Preis inbegriffen?
    Im Gesamtpreis ist folgendes inbegriffen: gesetzliche MwSt, Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Auf- und Abbauen der Schilder, Protokollierung und Zusendung der Unterlagen zum Kunden
  • Kann sich der Preis nach der Bestellung nochmal ändern?
    In seltenen Fällen leider schon. Sollte die Behörde z.B. eine beidseitige Absperrung vorschreiben, kann das zu Mehrkosten führen. Manche Gemeinden erheben zuzuglich zu der Genehmigungsgebühr noch eine Sondernutzungsgebühr (z.B. für Möbelliftstellung). Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Bekomme ich eine Bestellbestätigung?
    Selbstverständlich. Gleich nach der Bestellung bekommen Sie die Bestellbestätigung per E-Mail zugeschickt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte kontaktieren Sie uns.
  • Ich benötige 2 Halteverbotszonen. Muss ich 2 Bestellungen auslösen?
    Ja bitte. Für jede Adresse benötigen wir eine separate Bestellung. Es kann sein, dass Sie Ihren Browser nach ersten Bestellung neu starten müssen.
  • Die Stadt, wo ich die Halteverbotszone benötige steht nicht auf Ihrer Liste. Was mache ich dann?"
    Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne helfen wir Ihnen weiter und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zu der gewünschten Halteverbotszone.
  • Ich möchte meine Bestellung stornieren.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte meine Bestellung ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Ich möchte das Umzugsdatum ändern.
    Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail. Wenn Ihre Bestellung bereits bearbeitet wurde, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Wie kann ich bezahlen?
    Nach dem Bestellvorgang (über unser Bestellformular) erhalten Sie eine E-mail mit den Zahlungskonditionen. Sie können zwischen Überweisung und PayPal-Zahlung wählen. Alternativ können Sie die Bestellung und die Bezahlung in unserem Hauptbüro in Leipzig persönlich erledigen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
  • Mein Umzug ist erst in ein paar Monaten. Wann soll ich die Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Je früher Sie die Bestellung auslösen desto besser. Spätestens jedoch 14 Tage vor dem gewünschten Termin.
  • Mein Umzug ist schon in weniger als 14 Tagen. Kann ich trotzdem eine Halteverbotszone bei Ihnen bestellen?
    Gerne nehmen wir Ihre Bestellung entgegen und versuchen unser bestes. Da die Bearbeitungszeit von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich ist, kann in seltenen Fällen die Genehmigung der Halteverbotszone leider nicht mehr garantiert werden.
  • Mein Umzug ist bereits morgen und ich benötige eine Halteverbotszone. Was nun?
    Leider ist es sehr kurzfristig und wir können Ihnen nicht mehr helfen. Beim nächsten Umzug aber sind wir für Sie da!
  • Wo kann man die Halteverbotszone einrichten lassen?
    das Halteverbot muss im öffentlichen Verkehrsraum liegen. Die Halteverbote können nicht in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten/Ein- und Ausfahrten o. ä. aufgestellt werden. Auch im Bereich einer Lichtsignalanlage ist es im Regelfall nicht möglich eine Halteverbotszone einzurichten.
  • Kann ich eine Halteverbotszone auf einem Privatgrundstück einrichten lassen?
    Über eine behördliche Genehmigung funktioniert dies leider nicht. Bitte holen Sie sich eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer. Mit solcher Erlaubnis können wir gerne die Halteverbotszone auch auf dem Privatgelände einrichten.
  • Was ist eine Negativliste?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen. Diese Fahrzeuge dürfen auch bei der vorhandenen Genehmigung nicht abgeschleppt werden. Das heißt, nur die "neu geparkten" Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Zone parkten und nicht auf der Negativliste / auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden.
  • Was bedeuten die Autokennzeichen im Aufstellungsprotokoll?
    Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen.
  • Wozu ist Aufstellungsprotokoll notwendig?
    Auf dem Aufstellungsprotokoll sind Datum und Uhrzeit der Schilderstellung vermerkt. Dazu finden Sie da auch die Kennzeichen aller zu dem Zeitpunkt der Aufstellung in der Zone geparkten Autos.
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