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FAQ (häufig gestellte Fragen und Antworten)
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In seltenen Fällen leider schon. Sollte die Behörde z.B. eine beidseitige Absperrung vorschreiben, kann das zu Mehrkosten führen. Manche Gemeinden erheben zuzuglich zu der Genehmigungsgebühr noch eine Sondernutzungsgebühr (z.B. für Möbelliftstellung). Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt.
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Ja bitte. Für jede Adresse benötigen wir eine separate Bestellung. Es kann sein, dass Sie Ihren Browser nach ersten Bestellung neu starten müssen.
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Nach dem Bestellvorgang (über unser Bestellformular) erhalten Sie eine E-mail mit den Zahlungskonditionen. Sie können zwischen Überweisung und PayPal-Zahlung wählen. Alternativ können Sie die Bestellung und die Bezahlung in unserem Hauptbüro in Leipzig persönlich erledigen. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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Leider ist es sehr kurzfristig und wir können Ihnen nicht mehr helfen. Beim nächsten Umzug aber sind wir für Sie da!
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Negativliste oder auch Aufstellungsprotokoll genannt, ist die Liste der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Schilderstellung in der Halteverbotszone bereits standen. Diese Fahrzeuge dürfen auch bei der vorhandenen Genehmigung nicht abgeschleppt werden. Das heißt, nur die "neu geparkten" Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Zone parkten und nicht auf der Negativliste / auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden.
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Sollte die bestellte Parkverbotszone zu dem Termin von fremden Fahrzeugen zugeparkt sein, setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Politessen, zuständiger Polizeibehörde oder zuständigem Ordnungsamt in Verbindung und schildern Sie den Sachverhalt. Die Behörde wird die Außenmitarbeiter zu Ihnen schicken, um das Problem zu lösen.
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In der Regel überprüfen die Beamten die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit und versuchen erst die Halter zu ermitteln. So haben die Falschparker die Möglichkeit ihre Autos zu entfernen. Ist dies nicht möglich, entscheidet der Beamte über den weiteren Verlauf (der Beamte leitet den Abschleppvorgang mit zuständiger Abschleppdienst ein). Einen Rechtsanspruch auf Freimachung der Halteverbotszone besteht nicht. Die Entscheidung darüber treffen immer die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung vor Ort.
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Vor Ort werden die zuständigen Mitarbeiter der Behörde eine Halterermittlung durchführen, um die Halter der blockierenden Kraftfahrzeuge festzustellen, damit der sein Fahrzeug noch schnell aus dem Halteverbot entfernen kann. Die Genehmigung und Dokumentation zur Halteverbotszone werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Bleibt eine Halterermittlung erfolglos, werden die Fahrzeuge in der Halteverbotszone abgeschleppt bzw. umgesetzt. Einen Rechtsanspruch auf Freimachung der Halteverbotszone besteht nicht. Die Entscheidung darüber treffen immer die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung vor Ort.
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