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Halteverbotszone in Glauchau bestellen

Das Parken mit einem Fernfahrzeug in Glauchau ist nicht einfach. Reservieren Sie hier Schilder für die Halteverbotszone. Aufstellen und Einrichten ab 159 Euro inkl. MwSt.

Halteverbotsschild.png

Halteverbotszone in Glauchau Preise

Einseitig

Beidseitig

159 Euro inkl. MwSt.

Basispreis Einseitig + 30 Euro Kostenpauschale

inklusive bei unserem Angebot zum Halteverbot:

  • Halteverbotszone beantragen

  • Ausleihen, Aufstellen und Abbauen der Halteverbosschilder

einseitige Absperrung

eine Halteverbotszone in Glauchau kostet 159 Euro inkl. MwSt.

Im Preis inbegriffen sind: Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Schilderservice.

Gültigkeit: 1 Tag. Länge der Halteverbotszone: ca. 15 m.


beidseitige Absperrung

sollte aus Sicht der zuständigen Behörde eine beidseitige Absperrung notwendig sein, werden die Schilder auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt. Dafür wird eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von 30 Euro inkl. MwSt. erhoben. Die Gründe hierfür können zum Beispiel folgende sein: sehr schmale Straße und die Durchfahrtsbreite kann durch einseitige Sperrung nicht eingehalten werden.


Pakverbotszone in Glauchau

Glauchau ist eine der drei sächsischen Güterverkehrszentren und liegt in der Zwickauer Mulde, am Rand des Erzgebirgsbeckens. Die ehemalige Textilstadt entwickelt sich mehr und mehr zu einem zukunftsträchtigen Standort als Automobilzulieferer. Wie auch in der Großstädten wird auch die Parksituation in Glauchau von Tag zu Tag schwieriger. Die Parkplatzsuche ist zu einem Glücksspiel geworden. Eine Halteverbotszone ist eine Gute Lösung um sich am Umzugstag den unnötigen Ärger und Stress zu ersparen


Was ist eine Halteverbotszone

Halteverbotszonen sind behördlich genehmigte Parkverbote, um Raum für den LKW am Tag des Umzuges zu schaffen. Sie sind in der Regel 10-14 Tage vor dem Umzugstag zu beantragen und mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin aufzustellen. Halteverbotszonen berechtigen zum Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. Die Regeln und die Abläufe können von Stadt zur Stadt etwas variieren.


Warum nicht selber Absperren/Stühle aufstellen?

nicht nach StVO-Norm eingerichtete Halteverbotszone oder selbst aufgestellte Stühle haben keine rechtliche Wirkung oder können einfach ignoriert werden. Das bedeutet Ärger, Stress oder im schlimmsten Fall sogar Mehrkosten (z.B. auf Grund des verlängerten Abtrageweges kann die Umzugsfirma Zusatzaufwand berechnen)


häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

in unseren FAQs haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie da jedoch keine konkrete Antwort zu Ihrem Anliegen gefunden haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch. Unser Kundenservice beantwortet Ihre Frage schnell und unkompliziert in kürzester Zeit.

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