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Preisliste: Kosten einer Halteverbotszone in Leipzig
Wichtige Informationen zu den Halteverbotszonen
Was ist eine Halteverbotszone?
Halteverbotszonen sind behördlich genehmigte Parkverbote, mit denen Sie einen Parkplatz für den Umzugswagen am Tag Ihres Umzuges absperren. Das Halteverbot ist in der Regel bis 14 behördliche Arbeitstage vor dem Umzugstag zu beantragen. Die Halteverbotsschilder sind mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin aufzustellen.
Die Halteverbotszonen berechtigen zum Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen.
Im Preis inbegriffen
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eine vor Ort Recherche ob ein Aufstellen von Halteverbotsschildern am gewünschten Ort möglich ist
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ein Antrag auf ein Halteverbot für den Umzug bei der zuständigen Verkehrsbehörde
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Bearbeitung der Genehmigung
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fristgerechtes Aufstellen der Parkverbotsschilder (mind. 72 Stunden vor dem Umzugstermin. Es wird nur der Gültigkeitstag abgerechnet. Die Zeit zwischen Aufstellung der Halteverbotsschilder und Gültigkeitsdatum wird nicht berechnet)
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Protokollierung der Schilderstellung (ggf. mit Beweisfotos)
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termingerechte Zusendung der Unterlagen (Genehmigung, Protokoll und Infoblatt) an Sie.
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Abholung der Halteverbotsschilder nach dem Umzugstermin
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die Halteverbotszone zu den oben genannten Preisen kann nur für das Stadtgebiet Leipzig beantragt werden. Weitere Preise für die Halteverbotszonen im Leipziger Land sowie weiteren Städten finden Sie bei uns auf der Seite oder auf Anfrage
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das Halteverbot muss bis ca. 14 behördliche Arbeitstage vor Gültigkeit bestellt werden (in manchen Fällen ist auch ein Kurzzeit-Service möglich, bitte rufen Sie uns dazu an!)
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das Halteverbot muss im öffentlichen Verkehrsraum liegen
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die Halteverbote können nicht in Rettungswegen/Feuerwehrzufahrten o. ä. aufgestellt werden
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die Genehmigung oder Ablehnung der Halteverbotszone obliegt der zuständigen Behörde
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nur die "neu geparkten" Autos, die nicht zum Zeitpunkt der Schilderaufstellung in der Halteverbotszone parkten und nicht auf dem Aufstellungsprotokoll aufgelistet sind dürfen abgeschleppt werden
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einen Rechtsanspruch auf Freimachung der Halteverbotszone besteht nicht. Die Entscheidung darüber treffen immer die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung vor Ort.
Neben dem Einrichten der Halteverbotszonen bietet die Umzugsfirma Wüst, als Fullservice-Umzugspartner, alle Dienstleistungen rund um Ihren Umzug an: Möbellift, Umzugshelfer, Transporter, Entsorgung, Montage, Vermietung/Verkauf von Packmaterial (Umzugskartons, Kleiderboxen etc.) und vieles mehr...
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite http://www.umzug-kleintransport.de