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Halteverbotszone in Geithain bestellen

Das Parken mit einem Kraftfahrzeug in Geithain ist nicht einfach. Organisieren Sie hier Freiraum für Ihren Umzugswagen. Aufstellen und Einrichten ab 185 Euro inkl. MwSt.

Halteverbotsschild.png

Halteverbotszone in Geithain Preise

Einseitig

Beidseitig

185 Euro inkl. MwSt.

Basispreis Einseitig + 30 Euro Kostenpauschale

inklusive bei unserem Angebot zum Halteverbot:

  • Halteverbotszone beantragen

  • Ausleihen, Aufstellen und Abbauen der Halteverbosschilder

einseitige Absperrung

eine Halteverbotszone in Geithain kostet 185 Euro inkl. MwSt.

Im Preis inbegriffen sind: Antragstellung bei der Behörde, Genehmigungsgebühr, Schilderservice.

Gültigkeit: 1 Tag. Länge der Halteverbotszone: ca. 15 m.


beidseitige Absperrung

sollte aus Sicht der zuständigen Behörde eine beidseitige Absperrung notwendig sein, werden die Schilder auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt. Dafür wird eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von 30 Euro inkl. MwSt. erhoben. Die Gründe hierfür können zum Beispiel folgende sein: sehr schmale Straße und die Durchfahrtsbreite kann durch einseitige Sperrung nicht eingehalten werden.


Problemlos Parken in sächsischer Stadt Geithain

Geithain ist eine Kleinstadt unweit von Leipzig. Die verkehrsgünstige Lage (direkt an der Autobahn 72) und der eigene Bahnhof machen Geithain zu einem attraktiven ländlichen Wohnort. Die durch den ganzen Ort führende Bundesstraße 7 macht das Parken in Geithain zu einem Problem. Um sich den Stress und Ärger am Umzugstag zu ersparen raten wir Ihnen eine Halteverbotszone für Geithain zu bestellen.


Was ist eine Halteverbotszone

Halteverbotszonen sind behördlich genehmigte Parkverbote, um Raum für den LKW am Tag des Umzuges zu schaffen. Sie sind in der Regel 10-14 Tage vor dem Umzugstag zu beantragen und mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin aufzustellen. Halteverbotszonen berechtigen zum Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. Die Regeln und die Abläufe können von Stadt zur Stadt etwas variieren.


Warum nicht selber Absperren/Stühle aufstellen?

nicht nach StVO-Norm eingerichtete Halteverbotszone oder selbst aufgestellte Stühle haben keine rechtliche Wirkung oder können einfach ignoriert werden. Das bedeutet Ärger, Stress oder im schlimmsten Fall sogar Mehrkosten (z.B. auf Grund des verlängerten Abtrageweges kann die Umzugsfirma Zusatzaufwand berechnen)


häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

in unseren FAQs haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie da jedoch keine konkrete Antwort zu Ihrem Anliegen gefunden haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch. Unser Kundenservice beantwortet Ihre Frage schnell und unkompliziert in kürzester Zeit.

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